A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt) und uns, der Firma flessio GbR, Thomas Soo & Dominik Strauß, Sperlingweg 3, D-88213 Ravensburg (nachfolgend „flessio“ genannt) ausschließlich geltenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von flessio nicht anerkannt, sofern flessio diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

(2) Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist flessio berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Leistungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. flessio wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. flessio wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(3) Vertrag meint sämtliche Vereinbarungen zwischen flessio und dem Kunden, die die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien regeln. Bestandteile des Vertrags sind insbesondere das Vertragsdeckblatt, die Leistungsbeschreibungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbedingungen, die Anlagen und SLA (Service-Level Agreements).

§ 2 Kundenkreis

(1) Die Angebote von flessio richten sich an Unternehmer nach § 14 BGB.

(2) Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 3 Preise, Zahlung, Versand, Gefahrübergang

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab dem Sitz von flessio zuzüglich Verpackung und Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von flessio.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem flessio versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) flessio behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigt, ist flessio zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet.

(2) Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt flessio bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegeneinen Dritten erwachsen. flessio nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. flessio behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für flessio. Erfolgte eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden, so erwirbt flessio an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von flessio gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware vom Kunden mit anderen, flessio nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

(3) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von flessio hinweisen und flessio hierüber informieren, um flessio die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, flessio die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber flessio.

§ 5 Sachmängelgewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen von flessio ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an flessio zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet flessio die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist flessio nach ihr innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von flessio, kann der Kunde unten den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Die Gewährleistung kann entfallen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von flessio den Liefergegenstand so ändert oder durch Dritte ändern lässt, dass die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird und der Kunde die Kosten für die dadurch entstehende Mehrarbeit zu tragen hat.

(6) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt mit einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Es gelten die besonderen Bestimmungen des § 9.

§ 6 Haftung

flessio haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet flessio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. flessio haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 10.000,00 EUR.

§ 7 Rechnung, Rücklastschrift

(1) Rechnungen können von flessio als PDF per E-Mail verschickt werden. Wünscht der Kunde eine Rechnung in Papierform so sind hierfür zusätzliche 2,50 Euro je Rechnung zu bezahlen.

(2) Entstehen flessio durch eine Rücklastschrift, die auf Verschulden des Kunden beruht, zusätzliche Kosten so hat der Kunde diese Kosten zu übernehmen, es sei denn flessio weist einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nach.

(3) Der Kunde teilt geänderte Adressdaten (auch eine geänderte E-Mailadresse) flessio unverzüglich mit.

§ 8 Verwendung von Marken, Namen und Logos als Referenzen bei Unternehmern

(1) Der Kunde räumt flessio das Recht ein, Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des Kunden (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenz nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.

(2) flessio ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf flessio die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Webseite, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.

(3) Der Kunde räumt flessio dieses Recht unentgeltlich ein.

(4) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Zeichen geltend macht.

(5) Die Nutzung der Zeichen kann auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

(3) Bei Unternehmern ist die Abtretung von Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(5) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(6) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ravensburg sofern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(8) Stehen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den Leistungsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.

B. Leistungsbedingungen Webhosting

Die Leistungsbedingungen Webhosting ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich Webhosting durch flessio.

§ 1 Leistungen

(1) flessio erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt flessio dem Kunden Systemressourcen auf einem Server zur Verfügung, der von mehreren Kunden genutzt wird oder Systemressourcen auf einem Server, der nur dem Kunden zur Verfügung steht. Die Details der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Anlage zu diesem Vertrag.

(2) Auf dem Server werden die Inhalte unter Nutzung einer Internet-Adresse (Domain) zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von flessio bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von flessio betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist flessio nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

(3) flessio erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99% im Jahresmittel abzüglich der Wartungszeiten. flessio ist berechtig, für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Wartungsarbeiten werden in der Regel am Wochenende oder in der Nacht durchgeführt, es sei denn es liegt ein Notfall vor, der unter Abwägung der Interessen von flessio und des Kunden ein sofortiges Handeln rechtfertigt. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

(4) Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden durch flessio arbeitstäglich gesichert sofern dies vertraglich vereinbart worden ist. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, eigene Datensicherungen durchzuführen.

(5) flessio ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von flessio zu gewährleisten, so wird flessio dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, dass heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat flessio das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

(6) Der Kunde kann flessio mit der Registrierung und Konnektierung von Domains beauftragen.

(7) Das im Einzelfall vereinbarte Datentransfervolumen gilt für sämtliche Datentransferarten (E-Mail, Web, FTP, etc.).

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von flessio oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern flessio abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde darf die von flessio zur Verfügung gestellten Systemressourcen nicht zum Versand von rechtswidriger E-Mailwerbung (Spam) oder zum Versand von E-Mails mit betrügerischer Absicht (Phishing-E-Mail) nutzen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Dritte sich nicht unbefugt Zugriff auf die Systemressourcen verschaffen und diese für rechtswidrige Zwecke nutzen. Der Kunde stellt flessio von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. Der Kunde hat die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen, sowie sämtlich entstandene Gerichts-, Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten. Die Kosten sind auf die gesetzliche Höhe nach dem GKG und RVG beschränkt. Der Kunde hat die entstandenen Kosten nicht zu übernehmen, wenn ihn kein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft. Der Kunde wird im Falle der Inanspruchnahme von flessio informiert und hat flessio bei der Rechtsverteidigung angemessen, unentgeltlich und nach bestem Wissen zu unterstützen, insbesondere durch Herausgabe von Unterlagen und Informationen.

(2) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen flessio auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist flessio berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. flessio wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. Ein hierfür notwendiger Arbeitsaufwand auf Seiten von flessio wird dem Kunden berechnet. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden verwendete Domain rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt.

(3) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte, o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von flessio oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von flessio abgelegter Daten, so kann flessio diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist flessio auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. flessio wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, wenn das Passwort nicht vorgegeben wird, ein sicheres Passwort zu wählen.

(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt flessio das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

(6) Der Kunde hat bei berechtigtem Interesse von flessio Mitwirkungspflichten zu erfüllen (z.B. bei Insolvenz).

§ 3 Reseller-Ausschluss

Der Kunde darf die flessio zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung für die Leistungen von flessio ergibt sich aus dem Vertragsdeckblatt oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen flessio und dem Kunden. Es gilt daneben die Preisliste von flessio in der jeweils aktuellen Version.

(2) Die Erbringung der Leistungen durch flessio ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann flessio das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

§ 5 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag (sowohl in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Systemressourcen als auch in Bezug auf die Registrierung von Domains) hat eine Mindestvertragslaufzeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um die Mindestvertragslaufzeit.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt flessio dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von flessio bleiben unberührt.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Erbringt flessio die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

(2) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(3) Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet flessio nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

(4) Der Kunde hat flessio Mängel unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 Haftung

flessio haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet flessio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. flessio haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 10.000,00 EUR.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

(3) Bei Unternehmern ist die Abtretung von Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(5) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(6) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ravensburg sofern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(8) Stehen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den Leistungsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.